Allgemeine Geschäftsbedingungen Röbel Touristik GmbH, Seebadstraße 48, 17207 Röbel
- Allgemein
(1) Die Röbel Touristik GmbH ist von dem jeweiligen Eigentümer mit der Vermietung und Bewirtschaftung des Ferienhauses beauftragt worden. Die Röbel Touristik GmbH nimmt gegenüber dem Mieter die Stellung eines Verwalters ein. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Röbel Touristik GmbH – nachfolgend Verwalter genannt – und dem Mieter werden durch diese AGB geregelt.
- Leistungsgegenstand
(1) Der Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem Verwalter und dem Mieter wird ausschließlich bestimmt durch die Angaben der Preisliste der Röbel Touristik GmbH, welche am Buchungstag für den gewünschten Belegungszeitraum gültig sind.
- Mietvertrag, Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Ein Vertrag kommt mit der vereinbarten Anzahlung an den Verwalter zustande. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind 25% der Mietsumme als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor vertraglich vereinbarter Objektübernahme beim Verwalter eingegangen sein.
(2) Erst bei vollständiger Bezahlung und der Hinterlegung einer Kaution wird der Schlüssel durch die Rezeption der Röbel Touristik GmbH ausgehändigt. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
(3) Der Mietpreis wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Der Mietpreis beinhaltet die Kosten für Strom, Wasser, Internet und Heizung. Der Saunastrom sowie Kaminholz werden bei Abreise nach Verbrauch berechnet.
(4) Die Kosten für Endreinigung sind in der Buchungsbestätigung enthalten.
(5) Die Kurabgabe je Person und Tag wird separat ausgewiesen. Sie ist eine gesetzliche Abgabe, deren Höhe von der Gemeinde festgelegt wird. Sie ist im Vorfeld an den Verwalter zu entrichten.
(6) Der vereinbarte Preis enthält neben den reinen Mietkosten keine Gebühren für die Reiserücktrittsversicherung und für eine Reisehaftpflichtversicherung. Wir empfehlen den Abschluss der Versicherungen.
- Pflichten des Mieters
(1) Die Objekte dürfen nur mit der Maximalzahl an Personen, die aus der Hausbeschreibung des jeweils gebuchten Ferienhauses hervorgeht, belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Bei Überbelegung hat der Verwalter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen ohne dass hiermit ein Recht auf Schlafgelegenheit und Wohnausstattung besteht.
(2) Der Mieter hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden sind dem Verwalter zu melden. Der Mieter haftet für fehlende bzw. beschädigte Gegenstände des Inventars. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Verwalter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Während des Aufenthaltes ist der Mieter verpflichtet das Ferienhaus selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch das Personal des Verwalters durchgeführt.
- Haustiere
(1) In vielen Ferienhäusern sind Haustiere erlaubt. Bitte entnehmen Sie diese Information der jeweiligen Hausbeschreibung. Sie sind vor Anreise anzumelden und kostenpflichtig.
- Stornierung / Nichtanreise
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
- Kündigung ab 59 Tage vor Anreise: 25% des Mietpreises
- Kündigung ab 44 Tage vor Anreise: 50% des Mietpreises
- Kündigung ab 34 Tage vor Anreise: 80% des Mietpreises
- Nichtantritt der Reise: 100 % des Mietpreises
(2) Für die Bearbeitung der Stornierung (Kündigung) berechnet der Verwalter eine Pauschale von 50,00 Euro.
(3) Der Mieter hat die Möglichkeit der Nachweisführung, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
- Haftung des Verwalters
(1) Der Verwalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Er ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
(2) Insbesondere haftet der Verwalter für:
a)Bearbeitung der Anmeldung
b) Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag
c) Ausstellung und Absendung der Unterlagen
(3) Falls der Mieter seine Rechnung nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Verwalter umgehend zu benachrichtigen. Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle an der Rezeption des Verwalters geltend zu machen.
- Preisanpassung
(1) Liegt der vertraglich festgelegte Bezugstermin des Objektes später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist der Verwalter berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen. Diese Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Sämtliche Abreden, Nebenreden und Änderungen des Vertrages sind schriftlich ab zu fassen.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: 06.09.2023